Eine Beschränkung, wie sie derzeit in Italien stattfindet, ist laut des Europäischen Gerichtshofs nicht mit einer Bekämpfung von Geldwäsche und Spielsucht zu rechtfertigen.
Gewinne in Italien von Steuer befreit
In Italien müssen alle Gewinne aus den Casinos versteuert werden. Allerdings sind die Gewinne, die in italienischen Spielcasinos gewonnen werden, steuerfrei, denn in diesem Zusammenhang sind die Gewinne bereits mit der Vergnügungssteuer abgegolten. Christiano Blanco und Pier Paolo Fabretti wird von der italienischen Finanzverwaltung vorgeworfen, einige aus den ausländischen Casinos generierten Gewinne nicht angegeben zu haben. Beide Beschuldigte wehren sich gegen die Vorwürfe, indem sie argumentiere, dass die ergangenen Steuerbescheide gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoßen. Die Behörden in Italien sind jedoch der Ansicht, dass die Vorschriften dort Geldwäsche im Ausland verhindern und die Verbringung von Kapital ungewissen Ursprungs ins Ausland begrenzen.
Nun wollte die Commissione tributaria provinciale di Roma vom Gerichtshof wissen, ob zum einen ob ein Vorliegen einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs bestünde und ob zum Anderen Gründe, die der öffentlichen Ordnung dienen, wie beispielsweise Sicherheit oder Gesundheit so eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können.
Unterschiedliche Steuerregelung diskriminierend
Mit seinem Urteil stellt der europäische Gerichtshof nun fest, dass die Vorschriften in Italien in Bezug auf die Einkommenssteuer von Gewinnen unterschiedlich sind. Denn hier wird zwischen Gewinnen aus Italien und Gewinnen aus anderen Mitgliedsstaaten unterschieden. Diese Vorschrift jedoch würde italienische Spieler davon abhalten, in anderen Mitgliedsstaaten am Glücksspiel teilzunehmen. Nur durch die Argumentation, dass die Gewinne in Italien bereits mit der Vergnügungssteuer abgegolten seien, nähme diesen Vorschriften nicht den diskriminierenden Charakter. Aus diesem Grunde steht in diesem Zusammenhang tatsächlich eine diskriminierende Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Der Gerichtshof teilt in seinem Urteil weiterhin mit, dass eine diskriminierende Beschränkung nur in solchen Fällen gerechtfertigt ist, wenn damit Sicherheit und Gesundheit der Bürger verfolgt wird. Italien jedoch würde mit seinen Vorschriften automatisch davon ausgehen, dass andere europäische Mitgliedsstaaten automatisch kriminelle Handlungen begehen. Außerdem, so argumentiert der Gerichtshof, würde Italien widersprüchlich handeln, wenn es auf der einen Seite Spieler besteuert, die an ausländischen Glücksspielen teilnehmen und auf der anderen Seite dieselben Spieler von der Steuer befreit, die an nationalen Glücksspielen teilnehmen.